Vorlage - VO-34-OA-2012-015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschluss der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung

die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

Der Gemeinde Neuenkirchen obliegt die Beseitigung des auf ihrem Gemeindegebiet anfallenden Abwassers, soweit sie abwasserbeseitigungspflichtig ist.

Zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe bedient sich die Gemeinde Neuenkirchen der Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft (TAB).

 

Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten und Behandeln von Abwasser in öffentlichen zentralen und öffentlichen dezentralen Abwasseranlagen sowie das Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers dezentraler, nicht öffentlicher Grundstücksentwässerungs-anlagen.

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe regelt die Entsorgung von abflusslosen Gruben sowie Kleinkläranlagen entsprechend § 40 (1) des Landeswassergesetzes M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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