Vorlage - VO-43-BO-2015-073
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bevollmächtigung der Bürgermeisterin und der Stellvertreter zur Auftragserteilung zum Bauvorhaben "Ausbau der Straße Am Anger 1-8" in Zirzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jutta Schöning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow
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Entscheidung
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21.05.2015
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Sachverhalt
Für das Bauvorhaben „Ausbau der Straße Am Anger 1-8“ wurden die Ausschreibungsunterlagen versandt. Die Submission findet am 26. 05. 2015 um 13.00 Uhr im Amt Neverin statt. Nach Auswertung der Angebote durch das Planungsbüro wird vorgeschlagen, der Bürgermeisterin und deren Stellvertreter in Zusmannenarbeit mit dem Fachbereich Bau und Ordnung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt in ihrer heutigen Sitzung, für das Bauvorhaben „Ausbau der Straße Am Anger 1-8“ der Bürgermeisterin und den Stellvertretern die Vollmacht zu erteilen, nach Auswertung und Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bau und Ordnung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme :lt. FM-Antrag 253.894,36 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 253.900 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Auszahlungen für Infrastrukturvermögen
Sachkonto: 7853000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 04
Bezeichnung: Umbau Kreuzung Schulstraße / Hofstraße / Am Anger
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
