Vorlage - VO-43-BO-2015-070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Neufassung einer Satzung

 

Es wurde die gesetzlich vorgeschriebene Kostenüber- bzw. –unterdeckung gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) durchgeführt. Für die Gemeinde Zirzow wurde eine Kostenüberdeckung i. H. v. 6.731,04 € errechnet. Durch die entstandene Höhe der Überdeckung und dem zu zahlenden Verbandsbeitrag von ca. 4.200,00 € ist ein Kostenausgleich nicht in einem Jahr zu empfehlen. Gemäß § 6 Abs. 2 d KAG M-V kann eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren nach abgeschlossenem Kalkulationszeitraum auszugeglichen werden.

Nach Rücksprache mit Frau Nath wird vorgeschlagen den Ausgleich auf die Jahre 2015, 2016 und 2017 gleichmäßig (jeweils 2.243,68€) aufzuteilen.

 

Damit die neuen Gebührensätze zur Anwendung kommen können, ist eine Neufassung der  o. g. Satzung erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung der Gemeinde Zirzow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 1.917,67

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  4.200 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 55203

Bezeichnung: an Zweckverbände

Sachkonto: 5254400

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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