Vorlage - VO-34-BO-2015-142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Sturmnacht vom 12.04.2015 zum 13.04.2015 ist das Dach des Speichers in Neuenkirchen großteils eingestürzt. Durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Neverin wurden entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet (Sperrung der Straße „Am Gutshaus“ sowie Einfriedung des Geländes mittels Bauzaun.

Durch den angrenzenden Spielplatz und das daneben liegende Gebäude landwirtschaftlicher Nutzung besteht Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachwerte von Dritten.

 

Ein Abriss des Gebäudes ist somit unumgänglich. Um schnellstmöglich diesen Abriss nach entsprechender Genehmigung durch die Denkmalschutz- und Bauaufsichtsbehörde veranlassen zu können, sind der Bürgermeister und seine Stellvertrter zur entsprechenden Auftragsvergabe zu bevollmächtigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, den Bürgermeister und seine Stellvertreter (in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bau und Ordnung des Amtes Neverin) zu bevollmächtigen, den Abbruch des Speichergebäudes in Neuenkirchen und die anschließende Beräumung der Fläche bis zu einer Auftragssumme in Höhe von 80.000,00 € brutto zu beauftragen.

 

Entsprechende Fördermittel sind durch das Amt Neverin zu beantragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(hier nur Erteilung der Vollmacht)

 

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