Vorlage - VO-34-BO-2015-131
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Bevollmächtigung des Bürgermeisters und seinen Stellvertretern zur Auftragserteilung zum Vorhaben "Löschwasserbrunnen Luisenhof".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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14.04.2015
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Sachverhalt
Der Löschwasserbrunnen in Luisenhof ist nicht mehr leistungsfähig und muss überholt werden. Dazu ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich und gegebenenfalls der Austausch der Unterwasserpumpe erforderlich. Ein Angebot liegt dazu bereits vor, 2 weitere wurden abgefordert, liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bürgermeister und seine Stellvertreter die Vollmacht zu erteilen, nach erfolgter Ausschreibung und Prüfung der Angebote, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bau und Ordnung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung für das Vorhaben „Löschwasserbrunnen Luisenhof“ dem Bürgermeister und seinen Stellvertreter die Vollmacht zu erteilen, nach erfolgter Ausschreibung (Angebotsabforderung) und Prüfung der Angebote, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bau und Ordnung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 5000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Betriebsvorrichtungen
Sachkonto: 5236000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
