Vorlage - VO-35-BO-2015-145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Antragsteller: neu.sw GmbH, John-Schehr-Straße 1, 17033 Neubrandenburg

Gemarkung:  Neverin, Flur 1, Flurstück 52/2 und 54/3

Vorhaben: Gas- und Trinkwasserhausanschluss Hofstraße 5 und 8 (Spargelhof)

 

Die Leitungsverlegung erfolgt im Kreuzungsbereich Dorfstraße KMST 39/Hofstraße und erfolgt im südöstlichen unbefestigten Seitenstreifen der Hofstraße in Horizontalbohrverfahren. Im nordwestlichen Seitenstreifen werden die Versorgungsleitungen in offener Bauweise verlegt. Die Hofstraße befindet sich in der Straßenbaulast der Gemeinde Neverin, so dass die Zustimmung der Gemeinde einzuholen ist.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt in ihrer heutigen Sitzung die Zustimmung zum Vorhaben der neu.sw GmbH Herstellung HA Gas und Trinkwasser für die Hofstraße 5 und 8 (Spargelhof).

 

Vor Baubeginn ist seitens der Baufirma eine entsprechende Aufgrabeerlaubnis im Amt Neverin einzuholen, diese wird Bestandteil der Zustimmung der Gemeinde. Des weiteren ist vor Baubeginn eine Fotodokumentation über den Zustand des Trassenbereiches als Beweissicherung zu fertigen und der Gemeinde/Amt zu übergeben.

Bei Zuwiderhandeln verliert die Zustimmung der Gemeinde ihre Gültigkeit.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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