Vorlage - VO-41-BO-2015-074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 10.12.2014 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ beschlossen.

Für den  vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der angefügte Durchführungsvertrag.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB d.h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage das Vorhaben (Solarpark Kiestagebau  Woggersin) zu realisieren.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt:

Dem Abschluss des Durchführung- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Woggersin und der QS- Energie GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ der Gemeinde Woggersin wird in der vorliegenden Fassung vom März 2015 zugestimmt. Der Bürgermeister, Herr Ernst und die 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters, Frau Drews, werden ermächtigt, den vorliegenden Vertrag zu unterzeichnen,

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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