Vorlage - VO-33-BO-2015-053
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Solarpark Hohenmin" der Gemeinde Neddemin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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26.02.2015
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Sachverhalt
Mit Antrag vom 2.12.2014 hat die Karge Bauconzept UG, vertreten durch Herrn Enrico Karge
(nachfolgend Vorhabenträger), bei der Gemeinde Neddemin beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.
Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage dargestellte Plangebiet im Bereich des Kiestagebaus Hohenmin die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom.
Für dieses Vorhaben ist es zwingend erforderlich die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde Neddemin im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Hohenmin“ keine finanziellem Auswirkungen entstehen
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 BauGB.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „ Solarpark Hohenmin“ gemäß § 12 (1) BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 72, 73, 74/2, 75, 76, 77, 79, 4/1, 86, 82, 101, 78, 97, 80, 85/1, 88, 93/1, 102/1, 150, 152, 153, 154, 104 und 96 der Flur 2 in der Gemarkung Hohenmin.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 (2) BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
Die gemäß § 3 (1) BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) in Verbindung mit § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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