Vorlage - VO-35-BO-2015-133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gehweg in der Dorfstraße Neverin, gegenüber der Schule, in Richtung Hohenmin ist stark sanierungsbedürftig. Die Gemeindevertretung möge daher die Erneuerung des Gehweges nach Genehmigung des Haushaltes 2015 vornehmen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erneuerung des Gehweges in der Dorfstraße, gegenüber der Schule, beginnend ab der Dorfstraße 29 bis zum Ortsausgang in Richtung Hohenmin. Nach Genehmigung des Haushaltes 2015, durch die Kommunalaufsicht, ist die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen entsprechend der geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 30.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 30.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 54100

Bezeichnung: Straßen, Wege, Plätze

Sachkonto: 5233800

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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