Vorlage - VO-35-BO-2015-132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gehweg hinter dem Wohnblock in der Dorfstraße 41a bis c ist stark sanierungsbedürftig. Die Gemeindevertretung möge nach Genehmigung des Haushaltes 2015 mit der Planungsvergabe und Erneuerung des Gehweges beginnen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erneuerung des Gehweges in der Dorfstraße 41 a bis c, hinter dem Wohnblock. Nach Genehmigung des Haushaltes 2015 durch die Kommunalaufsicht, ist die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen entsprechend der geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 50.000

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 50.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 54100

Bezeichnung: Straßen, Wege, Plätze

Sachkonto: 5233800

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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