Vorlage - VO-31-FI-2014-037
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anordnungsbefugnis auf Annahme- und Auszahlungsanordnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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23.02.2015
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt auf der heutigen Sitzung die Änderung der Unterschriftsbefugnis auf Annahme- und Auszahlungsanordnungen in folgenden Fällen:
- der Bürgermeister ist Empfangsberechtigter ( z. Bsp. bei Reisekostenabrechnungen, Repräsentationen oder Entschädigungszahlungen)
- der Bürgermeister ist Zahlungspflichtiger
- der Bürgermeister hat für ausgelöste Aufträge die sachliche Richtigkeit auf der Auszahlungsanordnung zu bestätigen
- Skonto – Rechnungen, die aufgrund von schriftlichen Aufträgen der Gemeinde zur Leistungsausführung und nach erfolgter mängelfreier Abnahme vorliegen
In den vorgenannten Fällen wird hiermit die Leitende Verwaltungsbeamtin bzw. deren Stellvertreter oder der Amtsvorsteher bevollmächtigt, die anordnende Unterschrift zu leisten.
Die Übertragung der Unterschriftsbefugnis dient der Vermeidung unnötiger Wege bzw. Wartezeiten, da ansonsten vor Auszahlung bzw. Einnahme die Unterschrift eines Stellvertreters des Bürgermeisters einzuholen ist.
Skonto – Rechnungen unterliegen stark begrenzten Zahlungsterminen, die, bei der momentanen Unterschriftsregelung, in fast allen Fällen nicht eingehalten werden können.
