Vorlage - VO-31-BO-2015-040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Neufassung einer Satzung

 

Laut Informationsschreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ erfolgt im Jahr 2015 eine Erhöhung des Hebesatzes auf 7,75 €/BE

(früher 6,75 €/BE).

Dies ergibt nach dem vorläufigen Beitragsbuch für die Gemeinde Beseritz vom 18.12.2014 eine Mehrausgabe zum Vorjahr i. H. v. 1.761,52 €.

Um die Mehrausgaben der Gemeinde decken zu können, wurde die Gebühr zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes neu kalkuliert.

Damit die neuen Gebührensätze zur Anwendung kommen können, ist eine Neufassung der o.g. Satzung erforderlich.

Außerdem wurde der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen gemäß § 6 Abs. 2 d des Kommunalabgabengesetzes M-V vorgenommen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Beseritz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung der Gemeinde Beseritz über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/ Mittlere Peene“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 14.158,26

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 13.700 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 55203

Bezeichnung: an Zweckverbände

Sachkonto: 5254400

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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