Vorlage - VO-35-BO-2015-137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Auftrag zum Vorhaben „ Beräumung devastierter Flächen am Standort Glocksin“ an die Firma Otto Freerk,- Abbruch, Entsorgung, Erdbau- Am Storchennest 5/ OT Dolgen, 17258 Feldberger Seenlandschaft  zu vergeben.

Es wurden drei Firmen  zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Drei Firmen reichten ein Angebot ein:

-          DC demolition mit einer Bruttosumme  von 218.759,89 €

-          Otto Freerk mit einer Bruttosumme von 243.950,00 €

-          Hagemann GmbH mit einer Bruttosumme von 255.923,91 €

Nach Prüfung der Angebote  und Führung der Aufklärungsgespräche nach § 24 VOB/A wurde das Angebot der Fa. Otto Freerk als das wirtschaftslichste Angebot eingestuft.

Die Fa. Otto Freerk hat bereits Baumaßnahmen in der Gemeinde Neverin ausgeführt und verfügt über die notwendige Fachkompetenz und wirtschaftliche sowie technische Ausrüstung um das Vorhaben qualitätsgerecht zu realisieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 260.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 200.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11401

Bezeichnung: Auszahlungen für Infrastrukturvermögen

Sachkonto: 7853000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 06

Bezeichnung: Feldscheune Glocksin

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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