Vorlage - VO-35-BO-2015-131
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserrechtliche Erlaubnisse auf Erteilung von Niederschlagswasser in Gewässer
entsprechend den Anforderungen des § 60 Wasserhaushaltsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag
Im Zuge der Erschließung des Eigenheimstandortes West und dem Bau der Gartenstraße wurde für die Ableitung des Niederschlagswassers des Oberflächenwassers eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt und befristet genehmigt. Die Frist der Genehmigung ist nunmehr abgelaufen Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer ist genehmigungspflichtig. Um eine erneute Genehmigung zu beantragen sind umfangreiche Unterlagen beizubringen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Fachbereich Bau und Ordnung des Amtes Neverin zu beauftragen, Kontakt zu den Planungsbüros uwt Neubrandenburg und dem Planungsbüro Wegener und Hinz aufzunehmen und Abstimmungen zu den beizubringenden Unterlagen zu treffen. Entsprechende Honorarangebote sind dafür einzuholen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt in Abstimmung mit dem Fachbereich Bau und Ordnung
die Planungsaufträge auszulösen
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
