Vorlage - VO-35-HA-2014-129

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Abschluss eines neuen Wegenutzungs- bzw. Konzessionsvertrages für den Ortsteil Glocksin

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Abschluss eines Wegenutzungs- bzw. Konzessionsvertrages für die Gasversorgung Glocksin mit

 

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Begründung:

Die Gemeinde Neverin hat im Bundesanzeiger vom 17.06.2014 ihre Absicht bekanntgegeben, einen neuen Wegenutzungs- bzw. Konzessionsvertrag für die Gasversorgung im Ortsteil Glocksin, Neubaugebiet, abschließen zu wollen. Die Neubrandenburger Stadtwerge und die Rheingas GmbH & Co. KG haben fristgemäß ihr Interesse bekundet.

Beide Interessenten wurden daraufhin gebeten, bis zum 30.11.2014 ein entsprechendes Angebot für den Neuabschluss des Wegenutzungs- bzw. Konzessionsvertrages abzugeben.

Dieser Aufforderung sind beide Interessenten entsprechend nachgekommen.

 

Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist eine Gegenüberstellung beider Angebote beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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