Vorlage - VO-40-BA-2015-107

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bau eines Parkplatzes am Wohnhaus Blankenhofer Straße 16 in Chemnitz

Gemarkung Chemnitz, Flur 2, Flurstück 295

Durch die Gemeinde wurde am Giebel des Wohnhauses Blankenhofer Straße mit dem Bau eines Parkplatzes begonnen. In diesem Bereich befindet sich ein Gewässer II. Ordnung (verrohrter Vorfluter N 41/5). Der verrohrte Vorfluter wurde überbaut. Durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde festgelegt, dass eine Kamerabefahrung vorzunehmen ist, um den baulichen Zustand der Rohrleitung festzustellen.

(s. Schreiben vom 18. 12. 2014).

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Bau des Parkplatzes am Giebel des Wohnhauses Blankenhofer Straße 16 in Chemnitz.

Durch die Gemeinde Blankenhof werden die anfallenden Mehrkosten im Bereich der überbauten Rohrleitung für die Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten getragen.

Von der Gemeinde werden ebenfalls die Mehrkosten für notwendige Reparaturen der Leitungen der Versorgungsträger, die überbaut wurden, getragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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