Vorlage - VO-35-BA-2014-126
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Übertragung einer Teilfläche von ca. 3900 m² aus dem Flurstück 56/3, Flur 1, Gemarkung Neverin an den Schullastenträger - Amt Neverin -.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Verfasser:
- Frau Rübekeil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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01.12.2014
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Sachverhalt
Die Gemeinde Neverin ist Eigentümer des Flurstücks 56/3 in der Flur 1, Gemarkung Neverin. Eine Teilfläche von ca. 3900 m² wurde ursprünglich als Spielplatz für die Grundschule genutzt und mit dem ehemaligen Schulcontainer bebaut. Diese Teilfläche soll nunmehr als Schulsportanlage hergerichtet werden.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Übertragung einer Teilfläche aus dem Flurstück 56/3, Flur 1, Gemarkung Neverin von ca. 3.900 m² an das Amt Neverin, als Schullastenträger der Grundschule Neverin. Die Kosten für die Vermessung trägt der neue Eigentümer,
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme:noch nicht bekannt, da Planung zur Schulsportanlage noch nicht vorliegt.
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
