Vorlage - VO-35-BA-2014-126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neverin ist Eigentümer des Flurstücks 56/3 in der Flur 1, Gemarkung Neverin. Eine Teilfläche von ca. 3900 m² wurde ursprünglich als Spielplatz für die Grundschule genutzt und mit dem ehemaligen Schulcontainer bebaut. Diese Teilfläche soll nunmehr als Schulsportanlage hergerichtet werden.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Übertragung einer Teilfläche aus dem Flurstück 56/3, Flur 1, Gemarkung Neverin von ca. 3.900 m² an das Amt Neverin, als Schullastenträger der Grundschule Neverin. Die Kosten für die Vermessung trägt der neue Eigentümer, 

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:noch nicht bekannt, da Planung zur Schulsportanlage noch nicht vorliegt.

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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