Vorlage - VO-41-BA-2014-065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Firma QS-Energy GbR beantragt bei der Gemeinde Woggersin die Einleitung  eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kiestagebau Woggersin“. Der Vorhabenträger beabsichtigt im Bereich des teilweise ausgebeuteten Kiestagebau Woggersin die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Nach den derzeitigen Planungen soll die installierte elektrische Leitung bei etwa 5,5 MW liegen. Die sogenannten Freiflächenphotovoltaikanlagen erlangten mit der BauGB Novelle 2011 keine Privilegierung. Parallel fordern die gesetzlichen Regelungen die Aufstellung eines B-Planes, weil regelmäßig anzunehmen ist, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen als sonstige Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigen.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Es ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 (2) BauGB.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ gemäß § 12 (1) BauGB.

Im Plangebiet liegen die Flurstücke 28/2; 28/5; 33/10; 34/4; 34/5; 37/5; 37/6; 37/21; 40; 42/4; 42/5; 42/8; 42/9 der Flur 4 in der Gemarkung Woggersin ganz oder in Teilflächen. Das Plangebiet ist als Anlage beigefügt.

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 (2) BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Die gemäß § 3(1) BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Versammlung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) in Verbindung mit § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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