Vorlage - VO-33-OA-2014-049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die Straße vor und hinter dem Wohnhaus, Hauptstraße 42 in Neddemin mit dem VZ 292-40 (Zone- eingeschränktes Halteverbot) auszuweisen.

 

Begründung:

In diesem Bereich wird permanent geparkt, obwohl die Straße die erforderliche Breite (Fahrzeug + 3.05 m) dann nicht mehr aufweist.

Dadurch werden Privatgrundstücke in Mitleidenschaft gezogen sowie die Durchfahrt anderer Fahrzeuge behindert.

Den Einwohnern des Wohnhauses steht der öffentliche Parkplatz (Höhe Bushaltestelle zur Verfügung).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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