Vorlage - VO-35-BA-2014-111
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Planung und Durchführung des Vorhabens "Errichtung Löschwasserentnahmestelle am Regenrückhaltebecken - Am Feldrain Neverin".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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29.10.2014
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Sachverhalt
Aufgrund der Entscheidung der Gemeindevertretung vom 23.07.2014, das Regenrückhaltebecken vorerst im Bestand der Gemeinde zu belassen, möge die Gemeinde den Beschluss zur Planung und Sanierung des Regenrückhaltebeckens einschl. Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle fassen. Das Regenrückhaltebecken muss als Löschwasserentnahmestelle vorgehalten werden, da im Bereich „Am Feldrain“ keine andere Löschwasserversorgung gegeben ist. Angaben zur Gesamtfinanzierung können vorerst nicht gemacht werden, da noch keinen entsprechenden Planungsunterlagen vorliegen. Für die Sanierung des Regenrückhaltebeckens, ohne Löschwasserentnahmestelle, sind Kosten in Höhe von 50.000 € im Haushalt 2014 eingestellt.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Planung und Sanierung des Regenrückhaltebeckens einschl. Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle im Bereich des Regenrückhaltebeckens „Am Feldrain“ in Neverin. Entsprechende Planungsangebote sind einzuholen.
Für die Durchführung des Bauvorhabens sind ggf. entsprechende Fördermittel zu beantragen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : Sind noch nicht bekannt €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 50.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Unterhaltung Straßenentwässerung
Sachkonto: 5232820
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
