Vorlage - VO-35-BA-2014-111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Entscheidung der Gemeindevertretung vom 23.07.2014, das Regenrückhaltebecken vorerst im Bestand der Gemeinde zu belassen, möge die Gemeinde den Beschluss zur Planung und Sanierung des Regenrückhaltebeckens einschl. Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle fassen. Das Regenrückhaltebecken muss als Löschwasserentnahmestelle vorgehalten werden, da im Bereich „Am Feldrain“ keine andere Löschwasserversorgung gegeben ist. Angaben zur Gesamtfinanzierung können vorerst nicht gemacht werden, da noch keinen entsprechenden Planungsunterlagen vorliegen. Für die Sanierung des Regenrückhaltebeckens, ohne Löschwasserentnahmestelle, sind Kosten in Höhe von 50.000 € im Haushalt 2014 eingestellt.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Planung und Sanierung des Regenrückhaltebeckens einschl. Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle im Bereich des Regenrückhaltebeckens „Am Feldrain“ in Neverin. Entsprechende Planungsangebote sind einzuholen.

Für die Durchführung des Bauvorhabens sind ggf. entsprechende Fördermittel zu beantragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : Sind noch nicht bekannt €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 50.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 54100

Bezeichnung: Unterhaltung Straßenentwässerung

Sachkonto: 5232820

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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