Vorlage - VO-37-FI-2014-051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Auf der Grundlage des öffentlich – rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Friedland, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neustrelitz – Land, Neverin, Woldegk und der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2010.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das  Haushaltsjahr 2010 anzuerkennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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Anlagen

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