Vorlage - VO-34-BA-2014-113
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur 3. Satzung zur Änderung zur Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Verfasser:
- Frau Niewelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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23.09.2014
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat die Senkung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen beschlossen.
Dies hat zur Folge, dass der § 10 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde vom 18.05.2010 entsprechend anzupassen ist. Die Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
|
x | Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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391,5 kB
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