Vorlage - VO-34-BA-2014-112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrages zwischen Gemeinde und TAb, ist der TAB verpflichtet, jährlich zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderung zu informieren. In der Anlage ist die Übersicht zur Gebührenkalkulation beigefügt. Aus der Kalkulation heraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Zusatzgebühr für Schmutzwasserbeseitigung ab dem 01.01.2015 um 0,62 €/m³ zu senken. In Abstimmung zwischen dem Bürgermeister und der LVB, Frau Niewelt, wird jedoch empfohlen, die Zusatzgebühr um nur 0,50 €/m³ zu senken.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Senkung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen von 3,08 €/m³ auf 2,58€/m³ zum 01.01.2015.

 

Die Gebührenkalkulation lag zur Beschlussfassung vor.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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