Vorlage - VO-38-Fi-25-692

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Trollenhagen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 19.000 Euro zur Durchführung Zaunanlage am Teich Buchhof.

In einer ersten Planung wurden 25.000 € angesetzt. Das wirtschaftlichste Angebot liegt nun bei 43.986,57 € brutto.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Trollenhagen beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Zaunanlage am Teich in Buchhof..

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel können aus Einsparungen im Produktkonto 12600-5231200 in Höhe von 10.000 € und durch zusätzliche Mehreinzahlungen im Produktkonto 61100-4013000 in Höhe von 9.000 € gesichert werden.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

25.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

42401.7857100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 12600.5231200 in Höhe von:

10.000,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.4013000 in Höhe von:

9.000,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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