Vorlage - VO-38-Fi-24-675

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Trollenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes "Untere Tollense / Mittlere Peene" und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.

 

Die Verbandsbeiträge wiederum hat die Gemeinde gem. § 6 Abs.1-4 Kommunalabgabengesetz (KAG MV) auf die Eigentümer der jeweiligen Flurstücke umzulegen mittels einer entsprechenden Gebührensatzung, die es hier zu beschließen gilt. Grundlage für die Gebührensatzung ist eine Gebührenkalkulation, die regelmäßig anzupassen ist, um Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen auszugleichen. Entsprechende Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen wurden nunmehr ermittelt und sind gem.§ 6 Abs. 2 d KAG MV zum Ausgleich zu bringen durch Umlage auf die Eigentümer.

 

Bei der Ermittlung wurde der Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 herangezogen. In diesem Zeitraum wurde bei der Gemeinde Trollenhagen insgesamt eine Kostenunterdeckung in Höhe von 6.964,85 € festgestellt. Hiervon entfällt auf den Wasser- und Bodenverband "Untere Tollense / Mittlere Peene" ein Betrag in Höhe von 6.947,44 €.

Um die ebengenannte Kostenunterdeckung auszugleichen, wurde die Gebühr zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes neu kalkuliert. Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann, um die Ausgaben der Beiträge decken zu können, ist eine Neufassung und Beschlussfassung der o. g. Satzung erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Trollenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense / Mittlere Peene" in der vorliegenden Fassung.

Die Gebührenkalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel stehen in der Haushaltsplanung 2024 zur Verfügung.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

31.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

55203.5254400

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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