Vorlage - VO-38-ZD-24-690

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ehrenamtlich Tätige der Gemeinde Trollenhagen erhalten für Dienstreisen auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Entschädigungsverordnung M-V eine Reisekostenvergütung nach dem LRKG M-V.

 

Diese Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte an einen auswärtigen Geschäftsort, sind von der zuständigen Behörde (hier Gemeindevertretung) schriftlich anzuordnen oder zu genehmigen (§ 2 Absatz 1 des Landesreisekostengesetzes MV).

 

Mit dieser Genehmigung hat der Bürgermeister, vertretungsweise auch die Stellvertreter, einen versicherungsrechtlichen Schutz bei Dienstfahrten.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen genehmigt in ihrer Zuständigkeit gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V die Dienstfahrten des Bürgermeisters, vertretungsweise auch der beiden Stellvertreter, für die Legislaturperiode 2024-2029.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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