Vorlage - VO-38-Fi-24-689

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte eine Neubewertung der Grundstücke ab 01.01.2025. Diese sogenannte Hauptfestsetzung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025-2030.

 

Es kann noch nicht abschließend festgestellt werden, wie sich die Einnahmen der Gemeinde verändern werden, sodass eine Anpassung der Hebesätze zu diesem Zeitpunkt noch nicht zielführend wäre. Hier folgen wir der Empfehlung des Städte- und Gemeindetages.

 

Der Weg die Hebesätze über die Haushaltssatzung festzulegen, wird dieses Jahr durch weitere Verzögerungen zeitlich zu spät sein, sodass eine rechtswirksame Satzung zu den Hebesätzen erlassen werden muss, um eine Grundlage zum Versand der Steuerbescheide Anfang des Jahres zu haben.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzungen der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Trollenhagen.

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Finanz. Auswirkung

Die gesamten Steuereinnahmen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025 D

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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