Vorlage - VO-38-BO-21-548-5

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Hellfeld“ Stand Februar 2024, die Begründung und der Artenschutzfachbeitrag in der Zeit vom 15.04.2024 bis 10.06.2024 im Internet eingestellt und vom 03.04.2024 bis 10.06.2024 über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht. Die zu veröffentlichenden Unterlagen haben ebenfalls in der Zeit vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 im Amt Neverin ausgelegen. Bis zum 12.06.2024 gingen jedoch keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden am 02.04.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bis zum 21.06.2024 gingen 21 Behördenstellungnahmen ein.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf Februar 2024

Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum Entwurf Februar 2024:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld"  der Gemeinde Trollenhagen wird in der vorliegenden Fassung von Oktober 2024  mit der dazugehörigen Begründung von Oktober 2024,  sowie dem Artenschutzfachbeitrag in der vorliegenden Fassung von Juni 2024, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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