Vorlage - VO-38-BO-24-680
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufgabenübertragung gemäß § 127 KV M-V
Hier: Übertragung der Aufgabe zur Einleitung von Vergabeverfahren für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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06.11.2024
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Trollenhagen
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Vorberatung
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04.11.2024
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Sachverhalt
Beschlussgegenstand:
Übertragung der Aufgabe zur Einleitung von Vergabeverfahren für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen bezüglich der Baumbewirtschaftung, der Straßenunterhaltung, der Straßenreinigung, des Winterdienstes sowie der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf das Amt Neverin
Sachverhalt:
Die Gemeinde Trollenhagen ist verpflichtet, die Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns, der Straßen und Wege sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Verkehrssicherungspflicht, die sich aus § 823 BGB ableiten lässt.
Derzeit werden alle notwendigen Maßnahmen in zeitintensiven, einzelnen Vergabeverfahren dokumentiert, ausgeschrieben und beauftragt.
Für die zukünftige, vereinfachte Organisation dieser Aufgaben wird vorgeschlagen, Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Der Unterschied zwischen Rahmenvereinbarungen und Einzelaufträgen besteht darin, dass bei einer Rahmenvereinbarung ein Vertrag mit einem oder mehreren Dienstleistern für einen bestimmten Zeitraum (maximal 2 Jahre) abgeschlossen wird, und dieser Vertrag konkrete Bedingungen für zukünftige Leistungen regelt.
Vorteile von Rahmenvereinbarungen:
Zeitersparnis: Durch eine einmalige Ausschreibung für einen festgelegten Zeitraum entfallen die wiederkehrenden, aufwendigen Vergabeverfahren für Einzelaufträge.
Kostensicherheit: Rahmenvereinbarungen ermöglichen es, langfristig kalkulierbare Preise mit den Dienstleistern zu vereinbaren. Dies bietet Planungssicherheit für beide Vertragspartner.
Flexibilität: Rahmenverträge bieten eine flexible Abrufmöglichkeit der Leistungen nach Bedarf, ohne dass jede Einzelmaßnahme erneut ausgeschrieben werden muss.
Effizienzsteigerung: Die Verwaltung wird entlastet, da die Anzahl der notwendigen Vergabeverfahren verringert wird. Weiterhin können Maßnahmen zeitnah beauftragt und ausgeführt werden.
Inhalt der einzelnen Rahmenvereinbarungen:
Straßenunterhaltung: Die Instandhaltung und Reparatur von Fahrbahnen, Gehwegen und anderen gemeindlichen Verkehrsflächen. Dies ist notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Schäden am Bauwerk oder gegenüber Dritten zu verhindern.
Baumbewirtschaftung: Die Pflege und Kontrolle von Bäumen im öffentlichen Raum, um Gefahren durch herabfallende Äste oder instabile Bäume zu vermeiden und den gesunden Baumbestand zu fördern.
Straßenbeleuchtungsanlagen: Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung, um eine ausreichende Beleuchtung und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Straßenreinigung: Der Gemeinde obliegt die Reinigungspflicht für Straßen, Wege und Plätze, an welchen die Reinigungspflicht nicht per Satzung auf die Anlieger übertragen wurde.
Winterdienst: Der Gemeinde obliegt die Räumpflicht für Straßen, Wege und Plätze, an welchen die Räumpflicht nicht per Satzung auf die Anlieger übertragen wurde.
Um diese Aufgaben effizient zu organisieren, soll die Einleitung von Vergabeverfahren zur Regelung der genannten Unterhaltungsmaßnahmen auf das Amt Neverin übertragen werden. Die Auftragsvergabe innerhalb der möglichen Rahmenvereinbarungen kann und wird ausschließlich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des jeweiligen Haushaltsansatzes durchgeführt.
Der Gemeinde obliegt weiterhin die Hoheit zum Einsatz ihrer finanziellen Mittel entsprechend der jeweiligen Haushaltsplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen der Rahmenvereinbarungen werden nach der Ausschreibung und vor der finalen Vergabeentscheidung in einer gesonderten Vorlage für den Amtsausschuss dargestellt.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt gemäß § 127 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, die Einleitung der Vergabeverfahren für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zu den folgenden Maßnahmen auf das Amt Neverin zu übertragen:
Bitte auswählen:
☐ Rahmenvereinbarung für die Baumbewirtschaftung
☐ Rahmenvereinbarung für die Straßenunterhaltung
☐ Rahmenvereinbarung für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
☐ Rahmenvereinbarung für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen
☐ Rahmenvereinbarung für die Durchführung des Winterdienstes
auf Straßen, Wegen und Plätzen
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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x |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) Die finanziellen Auswirkungen der Rahmenvereinbarungen werden nach der Ausschreibung und vor der finalen Vergabeentscheidung in einer gesonderten Vorlage für den Amtsausschuss dargestellt. |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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