Vorlage - VO-33-BA-2014-042
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Ausbau Kreisstraße MST 36 OD Hohenmin einschließlich Geh- und Radweg und Straßenbeleuchtung" für Los 2 Herstellung Nebenanlagen (Gehweg u.a.) und Los 3 Straßenbeleuchtung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
|
Entscheidung
|
|
|
21.08.2014
|
Sachverhalt
Das Bauvorhaben „Ausbau K MST 36 OD Hohenmin einschl. Geh- und Radweg und Straßenbeleuchtung“ wurde in 4 Lose öffentlich ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe erfolgt jedoch für alle 4 Lose an nur einen Auftragnehmer.
Bis zur Submission am 25.06.2014 reichten 5 Firmen ihr Angebot ein. Im Ergebnis des Bietervergleiches ging die Firma Eurovia Verkehrsbau Union GmbH, NL Nbdg., Warliner Straße 5, 17034 Neubrandenburg, als wirtschaftlichster Bieter hervor. Die Angebotssumme beläuft sich für alle 4 Lose auf insgesamt 671.694,17 €. Für die Gemeinde entfallen davon für Los 2 und 3 138.469,99 €.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Firma Eurovia Verkehrsbau Union GmbH, NL Nbdg., ZW Nbdg., Warliner Straße 5, 17034 Neubrandenburg mit der Bauausführung des o. g. Bauvorhabens, Los 2 und 3, zu beauftragen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 138.469,99 €.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 160 T€
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 110 T€
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Auszahlungen für Infrastrukturvermögen
Sachkonto: 7853000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 04
Bezeichnung: Neubau komb. Geh- und Radweg OD Hohenmin
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
