Vorlage - VO-35-BO-23-594-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in ihrer Sitzung am 10.04.2019 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Die Gemeinde Neverin hat den Geltungsbereich der 1. Änderung mit Beschluss am 10.01.2024 geändert.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu den Bebauungsplänen Nr. 8 "Ehemalige Gutsanlage" im Ortsteil Glocksin und zu Nr. 11 “Altersgerechtes Wohnen”. Gegenstand der 1. Änderung ist somit die Übernahme der Festsetzungen der sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 8 und Nr. 11 der Gemeinde Neverin.

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 03.06.2024 bis 05.07.2024 statt. Mit Schreiben vom 10.05.2024 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Stellungnahme bis zum 05.07.2024 aufgefordert. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand April 2024

Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Plan erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Feststellungsbeschluss

Nach der Beschlussfassung ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen (§ 6 BauGB). 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand April 2024:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

Feststellungsbeschluss:

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2024 (Anlage 1) beschlossen und festgestellt. Die Begründung inklusive Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2024 (Anlage 2) gebilligt.
  2. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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