Vorlage - VO-33-HA-2012-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beitritt der Gemeinde Neddemin zum Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Neddemin beschließt auf ihrer Sitzung am  ________ 2012,  dem Städte-und Gemeindetag M-V als Kommunalem Spitzenverband aller Städte und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns beizutreten.

 

Der Städte-und Gemeindetag M-V hat unter anderem die Aufgaben,

- den Selbstverwaltungsgedanken zu fördern und stets für die Verwirklichung und Wahrung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung einzutreten,

- die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und insbesondere gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten

- seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere der öffentlichen Verwaltung zu beraten und zu betreuen,

- den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verständnis für die kommunalen Fragen in der Öffentlichkeit zu fördern

- Verbindung zu anderen kommunalen Vereinigungen und Verbänden zu halten,

- Unterstützung bei der Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Bediensteten der Mitglieder zu geben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 400 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  400 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt:               11405

Bezeichnung:               Mitgliedsbeiträge

Aufwandskonto:               5642000

 

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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Anlagen

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