Vorlage - VO-35-BA-2014-106

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das zur zentralen Regenentwässerung zugehörige Regenrückhaltebecken (RRB) im Wohngebiet „Am Feldrain“ wurde im Zuge der Übertragung der zentralen Schmutz- und Regenwasserbeseitigungsanlagen nicht mit übertragen. Da es jedoch Bestandteil der zentralen Regenwasserbeseitigungsanlage ist, hat eine Übertragung an den Betreiber, die TAB GmbH zu erfolgen. Das RRB wird gleichzeitig als Löschwasserentnahmestelle genutzt. Eine Nutzung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, da das RRB zum einen eingewachsen ist und zum anderen aufgrund fehlender technischer Voraussetzung eine schadensfreie Entnahme nicht gewährleistet werden kann.

Da RRB muss als Löschwasserentnahmestelle genutzt werden, da im Bereich „Am Feldrain“ keine andere Löschwasserversorgung gegeben ist. Es dient auch nur zur Erstbekämpfung.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Übertragung des RRB an die TAB GmbH mit der Maßgabe, dass dieses auch als Löschwasserentnahmestelle zu nutzen ist. Die Kosten für die Herrichtung der Löschwasserentnahmestelle übernimmt die Gemeinde. Über die Höhe der Kosten kann erst nach Vorlage einer Planung Auskunft gegeben werden. Der Fachbereich Bau wird daher beauftragt, eine Planung in Auftrag zu geben und zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist. Hinsichtlich der Unterhaltung /Pflege des RRB einschließlich Löschwasserentnahmestelle beteiligt sich die Gemeinde entsprechend. Die Höhe der Kostenbeteiligung für die Pflege wird mit der TAB GmbH abgestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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