Vorlage - VO-38-ZD-24-671

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister ist laut § 39 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Ortsabwesenheit aus anderen Gründen) wird die Gemeinde laut § 40 Abs. 1 KV M-V durch den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters vertreten. Ist auch der erste Stellvertreter verhindert, übernimmt der zweite stellvertretende Bürgermeister diese Aufgabe. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:

Die Gemeindevertretung Trollenhagen bevollmächtigt …………………………. mit der Vertretung der Gemeinde in den Verbandsversammlungen der in der Gemeinde Trollenhagen zuständigen Wasser- und Bodenverbände in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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