Vorlage - VO-34-BA-2014-102
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Leistung für das Vorhaben: "Erneuerung Brückenbeläge und Geländer der Brücken Radweg Neubrandenburg-Neverin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gerald Worbs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.07.2014
|
Sachverhalt
Vergabe der Leistung für das Vorhaben: „Erneuerung Brückenbelege und Geländer der Brücken Radweg Neubrandenburg-Neverin“
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Auftrag zur Realisierung der Leistungen zur Erneuerung der Brückenbelege und Geländer der Brücken Radweg Neubrandenburg- Neverin an die Firma
NEUMONTA
Neubrandenburger Montage GmbH
Ihlenfelder Straße 136
17034 Neubrandenburg
Mit einer Angebotssumme von 13.524,35 € Brutto zu vergeben.
Zur Angebotsabgabe wurden drei Firmen aufgefordert:
- NEUMONTA GmbH = 13.524,35 €
- Metallbau Ramm = 23.443,00 €
- Heppner, Dietrich = 21.427,68 €
Die Firma NEUMONTA hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.
NEUMONTA ist fachlich qualifiziert und hat im Bereich des Amtes Neverin bereits Aufträge realisiert.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 13.524,35 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 12.000,00 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Straßen, Wege, Plätze
Sachkonto: 5233800
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
