Information - VO-33-ZD-24-210

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertretung wurde

Frau/Herr__________ zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters und

Frau/Herr__________ zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters

gewählt.

 

Sie werden daher nach § 40 Abs. 2 KV M-V zu Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zu den Stellvertretern des Bürgermeisters ernannt.

 

Die Ernennung des ersten Stellvertreters erfolgt durch den Bürgermeister, Herrn Thomas Beckmann und den bisherigen Stellvertreter (Herrn Andreas Rossnagel; ggf. durch den bisherigen zweiten Stellvertreter, Herrn Friedrich-Carl Reincke, falls Herr Rossnagel hier wiedergewählt wurde) durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

 

Die Ernennung des zweiten Stellvertreters erfolgt durch den Bürgermeister, Herrn Thomas Beckmann und den (neuen) ersten Stellvertreter, Frau/Herrn______________ durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

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