Information - VO-33-LVB-24-201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neddemin wurde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl Herr Thomas Beckmann zum Bürgermeister gewählt.

 

Er wird daher nach § 37 Abs. 4 KV M-V zum Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zum Bürgermeister ernannt.

 

Die Ernennung erfolgt durch die bisherigen Stellvertreter, Herrn Andreas Rossnagel und Herrn Friedrich-Carl Reincke, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

Nach der Ernennung übergibt das älteste Mitglied dem Bürgermeister, Herrn Beckmann, die Leitung der Sitzung (§ 28 Abs. 3 KV M-V).

 

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