Information - VO-35-LVB-24-634

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neverin wurde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl Herr Nico Klose zum Bürgermeister gewählt.

 

Er wird daher nach § 37 Abs. 4 KV M-V zum Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zum Bürgermeister ernannt.

 

Die Ernennung erfolgt durch die bisherigen Stellvertreter, Herrn Holger Witthaus und Frau Ines Frenzel, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

Nach der Ernennung übergibt das älteste Mitglied dem Bürgermeister, Herrn Klose, die Leitung der Sitzung (§ 28 Abs. 3 KV M-V).

 

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