Vorlage - VO-32-ZD-24-572

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung. In dieser werden u. a. Verfahrensfragen für die Sitzungen der kommunalen Gremien geregelt.

Die Verwaltung hat die bisherige Geschäftsordnung unter Berücksichtigung des Musters des Städte- und Gemeindetages M-V aktualisiert.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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