Information - VO-32-LVB-24-566

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung kann nach § 36 KV M-V zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind.

 

In jeder Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.

 

Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurden die nachfolgenden Ausschüsse eingerichtet, die wie folgt besetzt werden:

 

Ausschuss

Anzahl Gemeindevertreter*

Anzahl sachkundige Einwohner

Finanzausschuss

4

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)

 

Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.

Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.

 

Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter nach § 32a Abs. 2 KV M-V auf, die Bildung von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften anzuzeigen.

 

Daraufhin werden folgende Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften angezeigt:

 

[  ] keine. Gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V werden alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt. Sämtliche Sitze werden daher durch eine Wahl besetzt (§ 32a Abs. 3 Satz 4 KV M-V).

 

[  ] Fraktion „….“ bestehend aus den nachfolgenden Gemeindevertretern: ……….

[  ] Zählgemeinschaften bestehend aus den nachfolgenden Gemeindevertretern: ………..

 

Danach erfolgt die Besetzung der Ausschüsse wie folgt:

 

[  ] durch einvernehmliche Verständigung werden die Ausschüsse wie folgt besetzt:
Finanzausschuss:
Gemeindevertreter: ……………
Sachkundige Einwohner: …………

 

[  ] da eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande kommt, nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Zuteilung erfolgt durch den Bürgermeister entsprechend des Verfahrens nach § 9a in der heute beschlossenen Geschäftsordnung. Ein evtl. erforderlicher Losentscheid wird in öffentlicher Sitzung durchgeführt. (Die Verwaltung ist hier unterstützend tätig)
Die Benennung der Personen, die in die Ausschüsse entsandt werden erfolgt durch die Fraktionen und Zählgemeinschaften. Demnach ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

Finanzausschuss:
Gemeindevertreter: ……………
Sachkundige Einwohner: …………

 

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