Information - VO-32-LVB-24-559

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Brunn wurde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl Herr Christian Schenk zum Bürgermeister gewählt.

 

Er wird daher nach § 37 Abs. 4 KV M-V zum Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zum Bürgermeister ernannt.

 

Die Ernennung erfolgt durch die bisherigen Stellvertreter, Herrn Ansgar Schlingmann und Herrn Burkhard Baars, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

Nach der Ernennung übergibt das älteste Mitglied dem Bürgermeister, Herrn Schenk, die Leitung der Sitzung (§ 28 Abs. 3 KV M-V).

 

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