Vorlage - VO-32-BO-24-552

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, in wie weit die Übernahme des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung der Gemeinde Neddemin durch die Gemeinde Brunn möglich ist. Dazu fand am 22.04.2024 ein gemeinsamer Termin mit der Gemeinde Neddemin, vertreten durch den Bürgermeister, der Gemeinde Brunn, vertreten durch den Bürgermeister und dem Gemeindewehrführer, sowie Vertreter des Amtes Neverin, bei der Brandschutzdienststelle des Landkreises MSE, als Rechtsaufsichtsbehörde für brandschutzrechtliche Angelegenheiten, statt.

Seitens der FFW Brunn kann eine erforderliche Zugstärke gewährleistet werden. Die Tageseinsatzbereitschaft mit ca. 12 Kameraden kann durch die FFw Brunn und FFw Roggenhagen gewährleistet werden. Die Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung wird seitens der Gemeinde Brunn dahingehend überarbeitet. Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen keine Bedenken zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes/technische Hilfeleistung durch die Gemeinde Brunn.

Die Löschwasserversorgung verbleibt weiterhin bei der Gemeinde Neddemin.

Der Vertragsentwurf liegt der Beschlussvorlage bei.

Die Gemeinde Neddemin wird den bestehenden Vertrag mit der Stadt Neubrandenburg zum 30.06.2024 mit Wirkung zum 01.01.2025 kündigen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung der Gemeinde Nedemin gemäß § 165 Kommunalverfassung M-V zu übernehmen. 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung an die Gemeinde Brunn wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Die Alarm- und Ausrückeordnung wird dementsprechend angepasst.

Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V verbleibt bei der Gemeinde Neddemin.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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