Vorlage - VO-38-ZD-24-647
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss / finanzielle Unterstützung 2024 Verein Dörferdreieck e.V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabel Kosin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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15.05.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beabsichtigt den ortsansässigen Verein Dörferdreieck e. V. finanziell zu unterstützen.
Vom Dörferdreieck e. V. wurden zwei Anträge für Zuwendungen gestellt:
1. Antrag 27.03.2024 zweckgebundene Zuwendung für den Frauentag 2024 in Höhe 250,00 €,
2. Antrag 27.03.2024 zweckgebundene Zuwendung für das Kinderfest 2024 in Höhe von 1.300,00 €.
Aus den Vorjahren ist bekannt, dass der Dörferdreieck e. V. ebenfalls eine jährliche Grundförderung sowie eine Unterstützung für das Dorffestes der Gemeinde erhält. Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung an den ortsansässigen Verein Dörferdreieck e. V. die bargeldlose
Auszahlung von Zuwendungen wie folgt:
- Grundzuwendung für 2024 in Höhe von ………………… €
- zweckgebundene Zuwendung für das Dorffest 2024 in Höhe von ………………… €
- zweckgebundene Zuwendung für den Frauentag 2024 in Höhe von ………………… €
- zweckgebundene Zuwendung für das Kinderfest 2024 in Höhe von ………………… €
Die Auszahlung erfolgt auf formlosen Antrag und ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen. Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten. Die Zuwendungen dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.
Für alle von der Gemeinde gezahlten finanziellen Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bzw. eine Abrechnung zu erstellen und an das Amt Neverin zu senden.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
x |
ergebniswirksam |
x |
finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
5.500,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
28102.5419000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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623,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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620,7 kB
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