Vorlage - VO-38-ZD-24-644-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in der Ausschusssitzung am 17.04.2024 die Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren und Nutzungsordnung für die gemeindeeigenen Immobilien (Nutzungsgebührensatzung der Gemeinde Trollenhagen) überarbeitet. Die Satzung wurde in die durch das Amt  vorgebene Benutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Trollenhagen eingearbeitet. Diese  ist als Anlage beigefügt.

  

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt in ihrer heutigen Sitzung gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes von Mecklenburg - Vorpommern die beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Trollenhagen sowie den beigefügten Nutzungsvertrag für Gemeindeimmobilien.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X     

Ja

 x

ergebniswirksam

 x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

57301.4411000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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