Vorlage - VO-38-ZD-24-644

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs.1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern sind für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen bzw. Personengruppen dienen, Benutzungsgebühren entsprechend der voraussichtlichen Kosten zu erheben. Eine Überdeckung der Kosten soll nicht erfolgen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses kann von einer Kostendeckung Abstand genommen werden.

Derzeit werden für beide Häuser Nutzungsgebühren in Höhe von 45 €/Tag erhoben.

Um kostendeckende Benutzungsgebühren veranschlagen zu können, wurde eine Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Jahre 2020 bis 2022 vorgenommen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Trollenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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