Vorlage - VO-33-BO-21-168-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs"
1. Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neddemin
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Am 28.10.2021 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs“ gefasst.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 09.02.2022 von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 01.06.2022 äußerten sich 22 Träger zum Bebauungsplan; von den Nachbargemeinden kamen keine Bedenken oder Hinweise. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Begründung konnten vom 07.03.2022 bis 11.04.2022 im Amt Neverin eingesehen werden. Mit Schreiben vom 06.09.2022 wurde der Antrag auf Zielabweichungsverfahren bei der obersten Landesplanungsbehörde gestellt. Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V vom 04.07.2023 wurde die Zielabweichung mit Maßgaben und Hinweisen zugelassen. Mit der E-Mail vom 20.03.2024 wurde die Erfüllung der
Maßgaben vom Ministerium bestätigt.
Der Plangeltungsbereich wurde im Nordosten und um die nicht öffentliche Zufahrt im Norden erweitert. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 30.03.2023 von der Gemeindevertretung als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 08.05.2023 bis 12.06.2023 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden durch Veröffentlichung in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 04/2023 vom 29.04.2023 bekannt gemacht. Zusätzlich waren der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet auf der Seite des
Amtes Neverin eingestellt. Bis zum 12.06.2023 gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.04.2023 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf aufgefordert. Bis zum 21.08.2023 gingen 21 Behördenstellungnahmen ein. Die Zielabweichung und die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf in folgenden Punkten geändert. Die von der Forstbehörde als Wald festgestellte Fläche wird aus dem Plangeltungsbereich herausgenommen und der daraus resultierende Waldabstand als Maßnahmefläche festgesetzt. Das erstellte Blendgutachten ergab, dass keine Maßnahmen erforderlich werden. Der Umweltbericht wurde überarbeitet. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Stand 08/2023 wurde von der Gemeindevertretung am 07.12.2023 gebilligt und gemäß § 4 Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt.
Am 28.12.2023 wurde zwischen der Gemeinde Neddemin und dem Vorhabenträger der Betreibergesellschaft Solarpark Neddemin GmbH & Co. KG ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs“ sowie die Begründung mit Umweltbericht, FFH-Vorprüfung, Artenschutzfachbeitrag sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 12.02.2024 bis 22.03.2024 im Internet veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden Unterlagen wurden in der Zeit vom 12.02.2024 bis 22.03.2024 im Amt Neverin öffentlich ausgelegt. Die zu veröffentlichenden Unterlagen wurden in der Zeit vom 12.02.2024 bis 22.03.2024 über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht. is zum 30.03.2024 gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB am 18.12.2023 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bis zum 22.03.2024 äußerten sich 13 Träger. Die Stellungnahmen wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Der Vorhabenträger hat die Reservierungsbestätigung über 4.569 Punkte des Ökokontos MSE-041 „Naturwald Rosenholz bei Hohenzieritz“ vorgelegt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt:
Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Gemäß § 4b BauGB wird das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.
Satzungsbeschluss:
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 "Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs" der Gemeinde Neddemin wird in der vorliegenden Fassung von April 2024 mit der dazugehörigen Begründung vom April 2024, sowie der Artenschutzfachbeitrag, sowie die FFH-Vorprüfung und das Blendgutachten werden in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
- Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
- Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.Die Verwaltug wird beauftragt, einen Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung von April 2024 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte inclusive der zusammenfassenden Erklärung zu beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,2 MB
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8,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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11,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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22,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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