Vorlage - VO-33-BO-24-196
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Satzung der Gemeinde Neddemin über die Erhebung einer Abgabe zur Umlegung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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16.05.2024
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25.07.2024
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21.11.2024
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Sachverhalt
Aufgrund eines Formfehlers im § 4 Abgabemaßstab und Abgabesatz der bestehenden Kleineinleiterabgabesatzung muss dieser korrigiert und die Satzung angepasst werden.
Laut bestehender Satzung ist maßgeblich für die Ermittlung der Einwohner der 01.01. des Veranlagungsjahres. Gemäß § 5 Absatz 2 Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabegesetz des Landes M-V ist maßgeblich der Einwohnerstand per 30.06. des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. Die Satzung wurde dahingehend angepasst und auf den aktuellen gesetzlichen Stand gebracht. Die Korrektur ist jetzt in § 2 verankert. Die Satzung ist rückwirkend zum 01.01.2020 zu erlassen, damit kein abrechnungsfreier Zeitraum entsteht.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Umlegung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabesatzung). Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Mit gleichem Datum tritt die bisherige Satzung einschließlich Änderungsatzungen außer Kraft.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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X |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,8 kB
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