Vorlage - VO-35-BO-24-615
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung LF 10 mit TH-Zusatzbeladung und dreiteiliger Schiebleiter im Rahmen der Landesbeschaffung M-V für die Freiwillige Feuerwehr Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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08.05.2024
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neverin
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Anhörung
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30.04.2024
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neverin
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Anhörung
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Sachverhalt
Im Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Neverin wurden für die Gemeinde Neverin (Freiwillige Feuerwehr Neverin) folgende Fahrzeuge als Mindestausstattung ermittelt:
1.Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit TH- Zusatzbeladung
2.MTW
Das vorhandene LF 8/6 entspricht 22 Jahre nach Indienststellung nicht mehr einem Erstangriffsfahrzeug nach heutigem Standard. Seit der Beschaffung gab es einen stätigen Zuwachs der Einwohnerzahlung sowohl auch erhöhte Gefahren- und Aufgabenpotenzialen in der Gemeinde z.B. Erweiterung der Wohngebiete, Übernahme der überörtlichen technischen Hilfeleistungen auf den Landes- und Kreisstraße sowie auf der Bundesautobahn BAB A20.
Die Gemeinde Neverin hält für die überörtliche technische Hilfeleistung, neben der FFw Brunn, den 2. Rettungssatz vor. Dieser wurde im Jahr 2022 neu beschafft. Das Land M-V hatte im Jahre 2023 den Aufruf zur Bedarfsmeldung „Teilnahme an der Landesbeschaffung LF 10/HLF10“ gestartet. Unter anderem haben wir in Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Freiwilligen Feuerwehr, auch den Bedarf eines LF 10 mit entsprechender Zusatzbeladung für die Gemeinde Neverin gemeldet. Im Jahre 2023 erfolgt durch das Land die Ausschreibung von zwei 3 Jahre laufenden Rahmenvereinbarungen zum Abruf von LF 10 und HLF 10. Das Ergebnis der Landesbeschaffung liegt seit dem 02.04.2024 vor. Von 71 ausgeschriebenen Löschfahrzeugen (LF 10) stehen noch 38 Fahrzeuge zur Verfügung. Kommunen aus M-V können über das Landesamt für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V aus diesen Rahmenvereinbarungen Fahrzeuge beziehen. Die Kosten für das LF 10 inkl. 2000 Liter Wasser in Beladung liegen bei ca. 507.000 € brutto, sofern der Abruf innerhalb eines Jahres erfolgt. Nach dem 02.04.2025 ist mit einer Preissteigerung zu rechnen. Mit der Teilnahme an der Landesbeschaffung entsteht nicht automatische der Anspruch auf Förderung. Die Gemeinde kann beim Landkreis MSE und beim Land M-V (Sonderbedarfszuweisung) entsprechende Fördermittel beantragen.
Der Landkreis MSE hat hierzu ein Sonderprogramm eingerichtet. Voraussetzung jedoch ist die Teilnahme an der Landesbeschaffung M-V. Die max. Förderhöhe beträgt hier 160.000 €.Nach Auskunft des Landkreis MSE wird die Gemeinde aufgrund der Bedarfsmeldung in das Fördermittelauswahlverfahren 2025 aufgenommen. Der entsprechende Antrag ist bis spätestens 31.08.2024 vorzulegen.
Für die Inanspruchnahme von Sonderbedarfszuweisungen für das Jahr 2025 sind die Anträge bis zum 31.10.2024 zu stellen. Die mögl. max. Förderhöhe beträgt hier 170.000 €. Eine mögliche Förderung bzw. die Förderhöhe richtet sich nach RUBIKON-Einstufungen und Vorlage eines festgestellten Jahresabschlusses 2022. Liegt dieser nicht vor, wird ein abgesenkter Fördersatz von 50 % in Ansatz gebracht.
Unter Berücksichtigung beider Fördertöpfe verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 177.000 €. Im Höchstfall 347.000 €. (ohne SBZ-Förderung)
Die Lieferzeit beträgt ab Eingang der verbindlichen Abnahmeerklärung durch die Gemeinde längstens 26 Monate.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges –LF 10 mit TH -Zusatzbeladung und dreiteiliger Schiebleiter. Der TH- Rettungssatz und auch die dreiteilige Schiebleiter sind bereits vorhanden und werden nur noch auf dem zu beschaffendem Fahrzeug verlastet. Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Rahmen der Teilnahme an der Landesbeschaffung M-V. Hierzu wird die Gemeinde die verbindliche Abnahmeerklärung eingehen.
Entsprechende Förderanträge sind zeitnah zu stellen.
Die Eigenmittel in Höhe von max. 347.000 € sind als Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 im HH einzustellen.
Finanz. Auswirkung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 507.000 €. Unter Berücksichtigung von mögl. Fördermitteln in Höhe von 330.000 €, beträgt der Eigenanteil 177.000 €, höchstens jedoch max. 347.000 €.
Die
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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589,3 kB
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