Vorlage - VO-37-BO-24-334

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 30.11.2011 sind die Gemeinde verpflichtet eine methodisch korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren vorzulegen. Für die Erarbeitung der Kalkulation wurde die Firma KUBUS GmbH beauftragt. Die Kalkulation liegt vor, die Satzung den aktuellen Gesetzlichkeiten angepasst und hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Staven (Kostenersatzsatzung).

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Die Satzung vom 30.05.1995, zuletzt geändert am 07.03.20202, tritt außer Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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