Vorlage - VO-37-BO-23-310-2
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven
1. Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand November 2023
2. Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Staven
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Entscheidung
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23.04.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven hat in öffentlicher Sitzung am 15.08.2023 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 "Reitanlage in Rossow". Die bisherige Darstellung als gewerbliche Baufläche und als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reiten geändert werden. Gegenstand der 2. Änderung ist somit die Übernahme der Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Reitanlage in Rossow“.
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 04.03.2024 bis 05.04.2024 statt. Mit Schreiben vom 13.12.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Stellungnahme bis zum 05.04.2024 aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand November 2023
Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Plan erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Feststellungsbeschluss
Nach der Beschlussfassung ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen (§ 6 BauGB).
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:
Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand November 2023:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss:
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Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 (Anlage 1) beschlossen und festgestellt. Die Begründung inklusive Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 (Anlage 2) gebilligt.
- Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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